Die Aufgaben als Schiedsmann

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Karl Rambadt berichtete beim Clubabend am 1. Februar 2024 über die Tätigkeit eines Schiedsmanns.

Als Schiedsverfahren bezeichnet man die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreits in einem geordneten Verfahren durch Schlichtung oder bindendes Urteil. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen dem vielerorts möglichen und mitunter vorgeschriebenen Schlichtungsverfahren vor den mit ehrenamtlichen Schiedspersonen / Friedensrichtern oder öffentlichen anerkannten Mediatoren besetzten staatlichen Schiedsstellen oder Gütestellen und dem rein privatrechtlichen Schiedsverfahren vor einem privaten Schiedsgericht auf vertraglich vereinbarten Wunsch der Parteien. (Wikipedia)

Die Aufgabe der Schiedsperson:

Die Schiedsperson erörtert mit den Parteien deren Vorstellungen von einer einvernehmlichen Regelung der Streitsache. Auf der Grundlage der Schlichtungsverhandlung kann die Schiedsperson ihnen einen eigenen Vorschlag zur Streitbeilegung unterbreiten.

Die Schiedsperson ist Moderator und Berater aber kein Entscheider.

Das Schiedsvererfahren findet Anwendung bei:

1. bei den im Nachbarschaftsgesetz NRW geregelten Nachbarrechten,
2. bei Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre.

Der Ablauf eines Schlichtungsverfahrens

Antragstellung. Bereits die Einreichung des Güteantrages bei der Gütestelle hemmt die Verjährung.
Formale Zustellung einer Vorladung mit Antrag zum Schlichtungstermin an alle Parteien,
Versuch einer Einigung.
Bei Gelingen Erstellen eines gemeinsamen Protokolls,
bei Scheitern Erfolglosigkeits- Bescheinigung an Antragsteller für Rechtsweg.

Gebühren eines Schlichtungsverfahrens

Bei Scheitern                                                           20,00 €
Bei Erfolg                                                                 30,00 €
In schwierigen Fällen                                           50,00 €
Zuzüglich aller Nebenkosten

Die meisten Schlichtungsfälle sind

1 . Hecken

1.1 Die richtige Höhen in Abhängigkeit vom Abstand zur Grundstückgrenze.

Jeder Nachbar kann vom anderen verlangen, dass Anpflanzungen, die die erforderlichen Abstände nicht einhalten, zu beseitigen oder zu versetzen bzw. Hecken zurückzuschneiden sind.

1.2 Betretungsrechte

1.3 Überhängende Äste

2. Einzelbäume

Grenzabstände sind gemäß Nachbarschaftsrecht einzuhalten
Ptrobleme beim Laubfall

3. Grillen

Grundsätzlich gilt: „Man darf so oft grillen, solange der Nachbar nicht wesentlich beeinträchtigt wird.“

4. Lärm

Grenzwerte für alle Siedlungs- und Nutzungsformen regelt die Technische Anleitung Lärm

 5. Sonderfälle

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