Denkmalschutz

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Zu einem den Horizont erweiternden Abend trug am letzten Donnerstag Dr. Jascha Philipp Braun, wissenschaftlicher Referent beim Landschaftsverband Rheinland-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, bei. Kenntnis- und detailreich führte er die Lions Mitglieder und ihre Partnerinnen und Partner ein in die Aufgaben und Ziele des Denkmalschutzes und die Struktur von Gesetzen und Behörden zur Umsetzung der Ziele.

Die Behördenstruktur ist dreistufig. Oberste Denkmalbehörde ist das Heimatministerium, obere Denkmalbehörde sind die Kreise bzw. Bezirksregierungen und Untere Denkmalbehörden die Kommunen. Die Unteren Denkmalbehörden sind für den Vollzug des Gesetzes zuständig und betreuen allein im Rheinland ca. 52.000 Baudenkmäler, wovon die meisten sich in privatem Eigentum befinden.

Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland steht außerhalb dieser Hierarchie und ist für die denkmalfachliche Beratung im Rheinland zuständig.

Herr Dr. Braun bezeichnet den Denkmalschutz als gesellschafts-relevant, was z. B. die „Attraktivität“ historischer Ortskerne wie Monschau beweist.

Um Denkmäler für die Nachwelt zu erhalten, sind in der Denkmalpflege folgende Grundsätze maßgeblich:

  • Kontinuität der Pflege,
  • Konservierung vor Restaurierung,
  • Restaurierung vor Renovierung,
  • Reparaturen mit vorgegebenen Materialien und Techniken,
  • Respekt vor der gewachsenen Substanz,
  • Beschränkung auf das Notwendigste,
  • Denkmalpflege heißt nicht Musealisierung,
  • Beachtung der Reversibilität,
  • Bauliche Ergänzungen in zeitgenössischer Gestaltung.

Jeden dieser Grundsätze wusste Herr Dr. Braun mit konkreten, auch bildlichen Beispielen zu demonstrieren.

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